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Negative Noten?

Fragen zum Schulschluss

Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit negativen Noten zu einer Reihe von Fragen.

Hier einige Punkte, die die Auswirkungen von negativen Noten auf das Aufsteigen, das Wiederholen und die Nachprüfungen erläutern:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Nicht genügend in einem Fach, das auch im kommenden Jahr unterrichtet wird, kann durch die Klassenkonferenz die Erlaubnis zum Aufsteigen bekommen, wenn es eine positive Leistungsprognose für das nächste Jahr gibt. Die genaue gesetzliche Regelung ist auf der Homepage des Bildungsministeriums nachlesbar. Die Ablegung der Nachprüfung ist auch in diesem Fall unbedingt zu empfehlen. Andernfalls stellt die Klassenkonferenz einen Bescheid aus, dass das Aufsteigen mit einem Nicht genügend nicht möglich ist.

  • Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem oder zwei Nicht genügend kann im Herbst diese Nachprüfungen machen. Die Termine bekommen die Betroffenen bereits am Schuljahresende mitgeteilt. Sollte bei zwei Nichtgenügend eines bestanden werden, so stimmt die Klassenkonferenz im Herbst darüber ab, ob ein Aufsteigen mit einem Nicht genügend möglich ist oder nicht.

  • Bei drei und mehr Nicht genügend ist ein Wiederholen möglich. Die Klasse, in der man wiederholt, wird im Herbst zugewiesen – normalerweise ist dies die entsprechende Nachfolgeklasse. In den ersten Jahrgängen und Klassen ist ein Wiederholen mit vier und mehr Nicht genügend in der HTL nicht möglich, da sonst Aufnahmebewerber:innen abgewiesen werden müssten. Ein eventueller Antrag von Schüler:innen der Höheren Abteilung auf Neubeginn in der Fachschule ist an den jeweils zuständigen Abteilungsvorstand zu richten.

  • Gegen das Nichtgewähren des Aufsteigens mit einem Nicht genügend und gegen die Beurteilung mit Nicht genügend ist eine Berufung möglich. Diese Berufungen müssen fünf Tage nach Erhalt des entsprechenden Bescheides bei der Schule eingebracht werden. Berufen können die Eltern bzw. die eigenberechtigten Schülerinnen oder  Schüler. Nähere Informationen hiezu gibt es auf der Seite des Bildungsministeriums.

    • Übertritte: Ein Ansuchen um Übertritt von der Fachschule in die Höhere Abteilung ist an den jeweiligen Abteilungsvorstand zu richten. Empfehlenswert sind diese Übertrittsansuchen bei einem Notenschnitt von 2,0 und besser. Übertritte von der Höheren Abteilung in die Fachschule sind ebenfalls möglich – entsprechende Zusatzprüfungen/Bedingungen sind mit dem Abteilungsvorstand zu vereinbaren.

    • Beratungsmöglichkeiten zu diesen Fragen gibt es bei den Klassenvorständ:innen bzw. den Bildungsberatern.

    • Gute Lerntipps für Schülerinnen und  Schüler mit Wiederholungsprüfungen gibt es hier.