Negative Noten?
Fragen zum Schulschluss
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit negativen Noten zu einer Reihe von Fragen.
Hier einige Punkte, die die Auswirkungen von negativen Noten auf das Aufsteigen, das Wiederholen und den Nachprüfungen erläutern:
Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Nichtgenügend in einem Fach, das auch im kommenden Jahr unterrichtet wird, kann durch die Klassenkonferenz die Erlaubnis zum Aufsteigen bekommen, wenn es eine positive Leistungsprognose für das nächste Jahr gibt. Die genaue gesetzliche Regelung ist auf der Homepage des Bildungsministeriums nachlesbar. Die Ablegung der Nachprüfung ist auch in diesem Fall unbedingt zu empfehlen. Andernfalls stellt die Klassenkonferenz einen Bescheid aus, dass das Aufsteigen mit einem Nichtgenügend nicht möglich ist.
Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem oder zwei Nichtgenügend kann im Herbst diese Nachprüfungen machen. Die Termine bekommen die Betroffenen bereits am Schuljahresende mitgeteilt. Sollte bei zwei Nichtgenügend eines bestanden werden, so stimmt die Klassenkonferenz im Herbst darüber ab, ob ein Aufsteigen mit einem Nichtgenügend möglich ist oder nicht.
Bei drei und mehr Nichtgenügend ist ein Wiederholen möglich. Die Klasse, in der man wiederholt, wird im Herbst zugewiesen – normalerweise ist dies die entsprechende Nachfolgeklasse. In den ersten Jahrgängen und Klassen ist ein Wiederholen mit vier und mehr Nichtgenügend in der HTL nicht möglich, da sonst Aufnahmebewerber abgewiesen werden müssten. Ein eventueller Antrag von Schüler/innen der Höheren Abteilung auf Neubeginn in der Fachschule ist an den jeweils zuständigen Abteilungsvorstand zu richten.
Gegen das Nichtgewähren des Aufsteigens mit einem Nichtgenügend und gegen die Beurteilung mit Nichtgenügend ist eine Berufung möglich. Diese Berufungen müssen fünf Tage nach Erhalt des entsprechenden Bescheides bei der Schule eingebracht werden. Berufen können die Eltern bzw. die eigenberechtigten Schülerinnen oder Schüler. Nähere Informationen hiezu gibt es auf der Seite des Bildungsministeriums.
Übertritte: Ein Ansuchen um Übertritt von der Fachschule in die Höhere Abteilung ist an den jeweiligen Abteilungsvorstand zu richten. Empfehlenswert sind diese Übertrittsansuchen bei einem Notenschnitt von 2,0 und besser. Übertritte von der Höheren Abteilung in die Fachschule sind ebenfalls möglich – entsprechende Zusatzprüfungen/Bedingungen sind mit dem Abteilungsvorstand zu vereinbaren.
Beratungsmöglichkeiten zu diesen Fragen gibt es bei den Klassenvorständen bzw. den Bildungsberatern.
Gute Lerntipps für Schülerinnen und Schüler mit Wiederholungsprüfungen gibt es hier.